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Fragen die Mieter zum Thema Stromausfall öfters haben
- Darf ich bei Stromausfall die Miete kürzen?
- Welche Möglichkeiten & Rechte habe ich als Mieter bei Stromausfällen?
- Ist denn Stromausfall überhaupt relevant für eine Mietminderung?
Laut Gesetz haben Mieter bei Mängeln das Recht auf Mietminderung. Es ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich zu bewerten. Es gibt eine Anzahl von Faktoren, die hier zu berücksichtigen sind. Bevor die Miete gemindert wird, muss der Mieter den Mangel beim Vermieter anzeigen. Denn vor dem Zeitpunkt der Mängelrüge kann die Miete nicht gekürzt werden. Auch wenn es keine vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellte Minderungstabellen für Mieten gibt, können sich Einzelfälle an vergangenen Fällen orientieren, um die Miete adäquat zu kürzen.
Hängt es von der Ursache des Stromausfalls an?
Sollte es in der Mietwohnung einen Stromausfall geben, ist zuerst dessen Ursache festzustellen. Vorher kann kein Antrag für die Mietminderung wegen einem Stromausfall gestellt werden. Mögliche Gründe für einen Stromausfall können bauliche Mängel am Gebäude sein.
Hier spielt das Vertragsverhältnis zum Stromlieferanten eine Rolle. Wenn der Mieter sich etwa im Zahlungsverzug befindet und der Strom abgestellt wird, darf die Miete nicht gekürzt werden, da hier ein Eigenverschulden des Mieters vorliegt. Anders ist es jedoch wenn ein Vertragsverhältnis zwischen Stromanbieter und Vermieter vorliegt und der Vermieter im Zahlungsverzug ist. Wenn es dann zur Abschaltung des Stroms kommt hat der Mieter das Recht, auf Mietminderung
Was steht im Mietrecht zu Stromversorgung in ein Mietswohnung?
In der heutigen Zeit gehört die Stromversorgung zu den Mindeststandards einer Mietswohnung. Neben den Wohnstandards gilt auch, welche Klauseln im Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter vereinbart wurden. Ein Grund für eine Mietminderung ist nämlich ein Mangel der nicht vertragsgemäß ist. Dieser Mangel beeinträchtigt den Gebrauch der Wohnung. Auch ältere Gebäude sollten eine passende Stromversorgung anbieten können. Es gab sogar Gerichtsbeschlüsse, bei denen die Mietminderung bei 100% lag, da die Wohnung ohne Strom nicht bewohnbar war.
Ablauf bei Stromausfall
Zu aller Erst sollte bei Stromausfall die Ursache festgestellt und der Vermieter über den Stromausfall informiert werden. Im Anschluss ist die Frage zu stellen welche Mietpartei ein Vertragsverhältnis mit dem Stromanbieter hat. Sollte ein Defekt im Gebäude zum Stromausfall führen spielt es keine Rolle wer das Vertragsverhältnis mit dem Stromanbieter hat. In aller Hinsicht gilt, liegt die Schuld beim Vermieter hat der Mieter das Recht auf eine Mietminderung. Im extremen Fällen sind sogar bis zu 100% Mietminderung möglich.
Da das Mietrecht im Einzelnen doch sehr komplex sein kann, empfehlen wir den Mieterschutzbund zu kontaktieren oder sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Tipp: Autarke Stromversorgung bei Stromausfall