Wer haftet für Schäden bei Stromausfall?

Glühbirne ohne Strom


Gibt es versicherungstechnische Unterscheidungen was genau ein Stromausfall ist?

Ein Stromausfall ist eine zeitweilige Störung im Stromnetz, durch die unbeabsichtigt die Elektrizitätsversorgung der Stromverbraucher unterbrochen ist und kann im Einzelfall als Versicherungsleistung anerkannt sein. Sollte diese Versorgungsunterbrechung jedoch seitens des Netzbetreibers zuvor geplant und damit angekündigt worden sein, ist eine eventuelle versicherungsrechtliche Leistung ausgeschlossen.

Des Weiteren wird aus versicherungstechnischer Sicht unterschieden was genau den plötzlichen Stromausfall ausgelöst hat. So kann ein solcher durch z.B. Netzüberspannungen entstehen, wobei dann der Netzbetreiber haften würde und somit eine Versicherung nicht involviert wäre.

Gibt es überhaupt Versicherungen die Schäden aus einem Stromausfall regulieren?

Im Basisschutz einer Hausratversicherung ist ein Stromausfall als solcher keine Versicherungsleistung. Ein hierbei entstandener Schaden wäre nur versichert, wenn dieser als Folge eines versicherten Ereignisses innerhalb des Vertrags auftritt. Dabei könnte zum Beispiel nach einem Brand, bei dem versichertes Inventar zu Schaden kommt, die Versicherung greifen. Deshalb gilt es zunächst zu prüfen, ob der eigene Vertrag hier über den Basisschutz hinaus geht und einen eventuellen Stromausfall als einzelnes Ereignis mit abdeckt.

Übrigens: Eine Entschädigung für das komplette Abschaltungen von Strom aufgrund einer Energiekrise lehnen Versicherungen nach jetzigem Kenntnisstand per Ausschlussklausel ab.

Wie weiße ich nach dass es einen Stromausfall gibt? Gibt es irgendeine Seite dazu?

Im Falle eines Stromausfalls sollte der Netzbetreiber direkt, oder über den Stromversorger, umgehend informiert werden. Am besten sollten Verwandte oder Nachbarn sowohl den Stromausfall als auch den Schaden bezeugen können.

Was genau wäre bei Stromausfall versichert?

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, weil er z.B. große Mengen an kühl zu lagernden Lebensmitteln vorhält oder Aquaristik betreibt, kann dies in einer Zusatzklausel seiner Hausratversicherung gegen entsprechend höhere Gebühren mit absichern lassen. Wichtig hierbei ist, dass im Schadenfall nur das versichert ist, was bei Vertragsabschluss als solches festgelegt wurde sowie überhaupt vom jeweiligen Versicherer angeboten wird. Auch sollte der Versicherungsvertrag in Bezug auf Induktionsschäden überprüft werden um z.B. Schäden an elektronisch betriebenen Geräten mit abzusichern.

Tipp: Autarke Stromversorgung bei Stromausfall

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