Ist Stromausfall ein Notfall?

Sirene im Notfall

Stromausfall in Deutschland

Die Definition zu einem Notfall gibt es zum Beispiel auf der Seite Safereach: „Ein Notfall ist eine Situation oder Zustand, indem eine Sache, ein Tier oder ein Mensch unmittelbar in Gefahr sind.“

Je nach Lage kann der Notfall sich aus verschiedenen Umständen zusammensetzen, wie bei einem Flächenbrand, soziale Unruhen oder Überschwemmung. Lokale und einzelne Krisen sind nicht automatisch miteingebunden, wie Stromausfall oder kein Wasser. Ein Notfall entsteht durch eine Bedrohungslage, die die Gesundheit oder Sicherheit gefährdet.

Ein Stromausfall ist kein Notfall und wird offiziell dazu nicht gezählt.

Ohne Strom entstehen meistens keine gesundheitlichen Schäden. Sobald der Ausfall länger und flächendeckend ist, kann es zu Bedrohungen führen und somit zu Notfällen.

Kein Licht, kein Wasser oder warmes Essen reichen nicht aus, um gleich von einem Notfall zu sprechen. Hygiene ist auch nicht sofort ein Notfall – außer es entstehen dadurch Krankheiten, die eine gesundheitliche Gefährdung mit sich bringen.

Trotz eines Notfalles dürfen nicht gleich strafrechtliche Handlungen folgen von den Betroffenen. Es kommt auf die Situation an, die es eventuell erlaubt strafrechtliche Handlungen auszuüben. Dazu gibt es in Deutschland den Paragrafen 34 im Strafgesetzbuch mit der Überschrift „Rechtfertigender Notstand.“ Wenn die Tat zum Selbstschutz oder Schutz anderer Menschen dient in einer Gefahrenlage, dann kann die Handlung im Notfall erlaubt sein.

Wenn die Handlung nicht dem Schutz dient, dann ist es weiterhin strafbar und wird geahndet – zum Beispiel Plünderung von Wertsachen oder unverhältnismäßige Anhäufung von Ressourcen wie Benzin, Lebensmittel etc. In einer Krise kann niemand davon ausgehen, höchste Priorität zu haben.

Die Einhaltung von Notfallgesetzen, sind unausweichlich. Behörden haben die Macht die Verteilung von Ressourcen zu regeln. Außerdem sind sie zum Aufbau von Ersatzstrukturen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit verpflichtet.
Eine klare Rechtsprechung ist Paragraf 34 im Strafgesetzbuch, der Nothandlungen erlaubt. Der Paragraf findet seine Einschränkungen in Gesetzen, die die Rechte, Freiheiten und Pflichten in Notfällen klären.

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